Liebe Patientinnen und Patienten,
trotz der Corona-Pandemie besteht bei Ihrer zahnärztlichen Behandlung kein erhöhtes Risiko.
- Zahnärzte arbeiten seit jeher mit sehr hohen Hygienestandards. Infektionsschutz ist in allen Zahnarztpraxen täglich gelebte Vorsorge.
- Bereits vor dem Auftreten des Corona-Virus wurden alle Behandlungen mit Mund-Nasen-Schutz und Handschuhen durchgeführt. Jede Praxis verfügt zudem über Sterilisationsgeräte für die Aufbereitung der verwendeten Instrumente. Der Arbeitsbereich wird nach jeder Behandlung gründlich desinfiziert, mit Desinfektionsmitteln, die auch das Corona-Virus abtöten.
- Die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, der Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung wird durch die Aufsichtsbehörden sowie die zahnärztlichen Körperschaften selbst überwacht und ist Teil des Qualitätsmanagements in jeder Zahnarztpraxis.
- Ein Mund-Nasen-Schutz schließt die Weitergabe des Corona-Virus an den Patienten wirksam aus. Deshalb ist er nun auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen vorgeschrieben.
- Die Zahnarztpraxen achten darüber hinaus darauf, dass die Wartezeit der Patienten so kurz wie möglich ist, und im Wartezimmer besteht ein ausreichender Sicherheitsabstand.
- Die Patienten können also alle notwendigen Behandlungen durchführen lassen, ohne Angst vor einer Corona-Infektion zu haben. In Zahnarztpraxen besteht kein erhöhtes Ansteckungsrisiko.
* Quelle: Bayerische Landeszahnärztekammer Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayern 04/20