Liebe Patientinnen und Patienten,
als Vorsichtsmaßnahme und zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie wurden in den letzten Wochen die zahnärztlichen Behandlungen auf „medizinisch dringend erforderlich“ beschränkt. Ab heute, Mittwoch den 06.05.2020, sind diese Beschränkungen aufgehoben und wir können wieder für Sie da sein und Ihnen das gesamte und gewohnte zahnärztliche Behandlungsspektrum anbieten.
Hintergrund der Aufhebung dieser Beschränkung ist die Tatsache, dass gerade in zahnärztlichen Praxen seit Jahrzehnten zur täglichen Routine ein Maximum an Hygienemaßnahmen gehört, die in strengen Hygienerichtlinien festgelegt sind und ständig überprüft werden. Seit jeher behandeln Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Patienten mit entsprechender Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhen, Mund-Nasen-Masken, Augenschutz und unter effizienter Absaugtechnik; denn auch vor und nach „Corona“ gab und gibt es Keime, vor denen das Behandlungsteam selbst und nicht zuletzt die Patienten geschützt werden müssen.
In diesem Sinne freuen wir uns, Sie baldmöglichst wieder in unseren Praxisräumen zur Behandlung oder zur gewohnten Zahnprophylaxe begrüßen zu dürfen.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Zahnarzt Dr. Volker Staubach und Team
*Quelle: KZVN / ZKN Presseinformation vom 05.05.2020